Bestattung

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Bei einem Begräbnis geht es um jene Ausgaben, die Sie z.b. via Rechnung belegen können und welche in Verbindung mit der Überführung, Verabschiedung, dem eigentlichen Begräbnis und den Ausgaben für die Mindestruhezeit zu tun hat.

Aufträge zu Lebzeiten in Auftrag geben als auch bezahlen (z.B. den Friedhofsgärtner für seine Arbeit während der Mindestruhezeit oder den Steinmetz, auch wenn der Grabstein erst 1 Jahr nach dem Begräbnis gesetzt werden kann).

Immer auf die für ihr Grab zuständige Friedhofsordnung achten, sonst kann die zuständige Friedhofsverwaltung auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten etwa die Entfernung von Pflanzen (Bäumen, Tjuen!) oder Grabsteinen veranlassen!

Immer wieder werde ich von Angehörigen folgendes gefragt:

  • Habe ich (in Österreich) von Zeugung weg das Recht darauf, mein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind einem Begränis zuzuführen? Antwort: ja. Sie haben nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, ihr verstorbenes Familienmitglied zu einem Begräbnis anzumelden!
  • muss ich einen bestimmten Bestatter nehmen: nein! Sie haben die freie Wahl. Bestatter - welche nicht mit der Bestattung Wien kooperieren - sind häufig kostengünstiger, belegen die Erfahrungen von Angehörigen, die schon ein Begräbnis in Auftrag gaben.
  • muss ich für die Begräbniskosten aufkommen, weil ich das Begräbnis in Auftrag gab? Nein! Da der Verstorbene - gesetzlich geregelt - sellbst für seinen Begräbniskosten aufzukommen hat! Das gilt von Zeugung weg für alle! Für Wien verrechnet der Bestatter von sich aus mit der MA 40 (siehe http://ma40.sternenkind.info/ ) Erfahrungen zeigen: an diesen besagten Verrechnungsmodusmöglichkeit hält sich z.B. die Bestattung Wien nicht!
  • Ich wurde vom Bestatter nicht auf die Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt für ein einfaches Begräbnis hingewiesen und habe daher die Begräbniskosten übernommen. Bleibe ich auf den Ausgaben sitzen? Grundsätzlich nicht! Gegenüber den/dem Erben können sie Ihre Ausgaben geltend machen. Gab es keine die Begräbnisausgaben deckende Erbschaft, konfrontieren Sie das zuständige Sozialamt schriftlich (eingeschrieben, per Fax = also nachweisbar), denn: da der Verstorbene selbst für ein einfachens Begräbnis aufzukommen hat - und wenn er es nicht kann - ersatzweise das zuständige Sozialamt aufzukommen hat. Kommt ein ablehnender Bescheid oder reagiert das zuständige Sozialamt nicht innerhalb von ca 14 Tagen, suchen Sie im eigenen Interesse einen Rechtsanwalt Ihres Vertraues auf und konfrontieren Sie Ihn mit jenen Informationen, welche Sie haben. 
  • Der Verstorbene hat ein Sparbuch angelegt ...Unabhängig für welchen Sinn und Zweck der Verstorben ein Sparbuch angelegt hat, gehört es zum Nachlass. Ob Ausgaben durch die öffentliche Hand vorrangig davon bezahlt werden müssen oder andere Verbindlichkeiten, hat das Gericht zu klären.
  • Wurde ein Sparbuch für den Grabstein, den Friedhofsgärtner angelegt, so ist das selten sinnvoll. Daher: zu Lebzeiten Grabstein aussuchen und beim Steinmetz bezahlen - Friedhofsgärtner aussuchen und seine Leistung für die gewünschte Zeit zahlen!
  • Muss ein Arzt mein Kind um seiner selbst Willen von Zeugung an einzeln erfassen, damit ich mein verstorbenes Kind im Auftrag eines Bestatters meiner Wahl zur Totenbeschau und Beerdigung bringen kann? Ja! Insbesondere dann, wenn Sie dem Arzt zu einem möglichste frühen Zeitpunkt (nachweisbar, schriftlich! In der Krankenakte der Mutter den Beerdigungswunsch erfassen lassen) mitgeteilt haben, dass Sie ihr Kind nach den Klinikinternen Untersuchungen beerdigen möchten. Dazu muss das Krankenhaus ihr verstorbenes Kind keiner Totenbeschau zuführen, aber ihr Bestatter wird es tun! Es gibt ja nicht nur den Klinikinternen Totenbeschaudienst in der Pathologie/ Prosektur, sondern auch einen Totenbeschaudienst außerhalb von Kliniken!
  • Die Klinik fordert von mir, das ich Untersuchungen an meinem toten Kind zustimmen soll. Muss ich dem zustimmen? Nein! Leider klären viele Ärzte nicht auf, wenn Angehörige einer Klinikinternen Untersuchung am Verstorbenen Kind zugestimmt haben, nicht dazu auf, das im krassesten Fall hinterher keine Leichenteile mehr dasein werden, welche Angehörige einem Begräbnis zuführen könnten. Um eine "Zelle" ihres toten Kindes können Sie jederzeit die Ärzte in jeder Klinik bitten, damit Sie eine Beerdigung Ihres Kindes erleben.
  • Ich will mein Kind z.B. im Auftrag der MA 15/Wiener Gesundheitsamt beerdigt wissen, die Klinik stimmt dem zu - im Gegenzug soll ich auf die meinem Kind zustehende "klinikintern gültige gesetzliche Arivierungspflicht" verzichten. Klinken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Untersuchungsmaterial zu archvieren. Damit Angehörige möglichst viel von ihrem verstorbenen Kind beerdigen können, sollten Angehörige die Klinik von dieser Arivierungspflicht entbinden! 
  • Angehörigen haben das Recht, Ihr verstorbenes Kind von Zeugung an einem Begräbnis zuzuführen - auch dann, wenn Sie selbst nicht die Kosten für das Begräbnis zahlen können. Das haben wir - mit Zustimmung aller Beteiligten - 2009/ 2010 auf Grund bestehender Rechtslage begleitet als auch sichtbar gemacht:
  1. Mag. Konlechner übernahm kostenfrei die Begleitung der Mutter, damit Sie zu einem ihr zustehenden Recht kommt,
  2. Das Schreiben von Mag. Konlechner an den unabhängigen Verwaltungssenat Wien. Anschließend kam es zu einer Anhörung der Mutter im Beisein von RA. Mag. Konlechner beim unanhängigen Verwaltungssent Wien - inkl Gerichtlich beeidetem Dolmetscher, da die Mutter deutsch nicht gut verstand.
  3. Der Unabhängige Verwaltungssent Wien bestätigt die Kostenübernahme durch die MA 40
  • Gilt - bestattungsrechtlich betrachtet - für still geborene Kinder unter 500 Gramm: Die Klinik hat mir gesagt, das mein verstorbenes Kind im Auftrag der MA 15 bereits in die Feuerhalle Wien Simmering überstellt wurde. Dabei möchte ich nicht, das mein Kind kremiert wird. Kann ich jetzt noch etwas für mein Kind tun, um es vor der Kremierung zu retten? Antwort: dazu müssen wir uns zuerst einmal das Prozedere ansehen. Seit es die Gerichtspathologie in der Sensengasse nicht mehr gibt, werden die verstorbenen Kinder von der Klinik durch die Bestattung Wien zur Feuerhalle Wien Simmering gebracht und hier in einem großen einfachen hözernen Feuersarg gesammelt. Mit 20 - 30 verstorbenen Kindern ist so ein großer Feuersarg voll und dann wird kremiert. Im Sommer hitzebedingt ev. rascher. Die Asche wird in einer Urne gesammelt. Die Urne wird an der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof an jedem 1. Freitag in den Monaten 3., 6., 9. und 12. um 8 Uhr früh aufgestellt und die Angehörigen können sich für ca 30 Min verabschieden. Anschließend geht der Trauerzug - Urne voran - zur Gruppe 35b. Dieses Prozedere ist in Wien als Sammelbeerdigung bekannt. Solange ihr verstorbenes Kind nicht in der Feuerhalle Wien Simmering kremiert wurde, kann der Bestatter ihrer Wahl in Ihrem Auftrag zugreifen und somit ihr Kind vor der bevorstehenden Kremierung retten.
  • Angehörige klagen: das Standesamt sagt, mein Kind sei still geborenen worden, doch ich habe gesehen, gehört, das mein Kind lebend meinen Mutterleib verlassen hat! Antwort: Kliniken müssen bei einer lebend erfolgten Geburt das Formular "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" ausfüllen und an das Standesamt übersenden. Häufig schreiben Klinikangestellte die Daten eines lebend geborenen Kindes und seine Todesdaten auf die "Anzeige eines Todesfalles". Doch das Standesamt nutzen diese Daten nichts, wenn diese auf dem falschen Formular stehen! Wurde ihr Kind nachweisbar durch die Aufzeichnungen im Kreißsaal - lebend geboren, unterliegen sie einem anderen Bestattungsrecht und dürfen in Wien im Auftrag der MA 15 nicht kremiert werden, sondern müssen in Wien im Auftrag der MA 15 in einem einfachen Grab in der Gruppe 35b beerdigt werden. Allerdings kann den Angehörigen dzt. kein Nachnutzungsrecht am Grab ihres Kindes angeboten werden, weil/ wenn Ihr Kind im Auftrag der MA 15 = in der Gruppe 35b beerdigt wurde. 
  • Angehörige haben vorangig vor dem zuständigen Gesundheitsamt das Recht dazu, die Beerdigung ihres verstorbenen Kindes in Auftrag zu geben!

Bestattungsgesetze sind Landesgesetze, also nur innerhalb eines Bundeslandes gültig.

Gut für die Trauerarbeit, aber auch um einem Geschwisterkind die Existenz vom "unsichtbare" Familienmitglied zu erklären. Hier können Sie Embryomodelle bestellen entsprechend einem ungeborenen Kind in der 10. Schwangerschaftswoche (SSW). Familien, deren Kind in Verbindung mit einem med. Eingriff etwa in dieser SSW den Mutterleib verlassen hat, ist dankbar für so ein Geschenk.

Hier können Totenkleidchen für verstorbene Kinder unter 500 Gramm bestellt werden, damit Sie ihr Kind nicht nackt oder in Puppenwäsche verabschiedet wissen.

Hier finden Sie Informationen zu Fötensärgen aus Karton für Kliniken aber auch geeignet als Schatzkiste für die Trauerarbeit Angehöriger z.B. in Verbindung mit einem Embryo.

christliche Feier (Taufe, Hochzeit, Begräbnis, Gedenkgottesdienst, Seelenmesse, ...) mit individueller Musik begleitet.

Hier finden Sie Informationen zu einem einzigartigen Projekt zum Thema Fötensärge aus Holz.

 

Österr. Bestatter finden Sie z.B. unter folgenden Webseiten: www.bestatter.at & www.begraebnis.at

WKO webseite: Bestatter mit Gewerbescheinbezug auf Wien 

Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2008 14:07

Betreff: Bestattung von Familienangehörigen, Ihre Anfrage vom 17.2.2008

Sehr geehrte Frau Tegenthoff!
Gemäß § 19 Wiener Sozialhilfegesetz werden die Kosten für ein einfaches Begräbnis von zuletzt in Wien gemeldeten bzw. aufhältigen Personen dann aus Sozialhilfemitteln übernommen, wenn der/die Verstorbene/r nicht für das Begräbnis vorgesorgt hat, kein Vermögen besitzt und auch niemand Dritter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist. Unter "Dritte" in diesem Zusammenhang sind in der Regel Institutionen (z.B. Versicherungen, aber auch Dienstgeber) zu verstehen, welche zur Kostenübernahme des Begräbnisses verpflichtet sind oder sich verpflichtet haben. Die Begräbniskosten werden in jenen Fällen von der Magistratsabteilung 40 direkt mit der Bestattung verrechnet, d.h. bei der Anmeldung zur Bestattung ist (von wem auch immer) anzugeben, dass der/die Verstorbene mittellos war und auch sonst niemand für das Begräbnis aufkommt. Eine Vorsprache in einem Sozialzentrum ist nicht erforderlich. Die übernommenen Kosten werden in der Folge von der Magistratsabteilung 40 als Forderung zur Verlassenschaft angemeldet. Die Erben sind lediglich im Rahmen des Wertes des Nachlasses zum Ersatz der Kosten verpflichtet, handelt es bei den Erben um Eltern, Kinder oder Ehegatten, ist überdies darauf Bedacht zu nehmen, dass deren Existenz nicht gefährdet wird (§ 26 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz). Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Leiterin Servicestelle Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8

Nach dem Begräbnis haben Angehörige berichtet, das Ihnen in der Phase der Entscheidungsfindung andere Informationen gegeben wurden, z.B. in der Klinik als auch beim Mitarbeiter der Bestattung Wien. Daher haben wir die Mutter von Fatima & Makka begleitet und ausgelotet, wer was wie sieht. Siehe da: kaum eine/r hat verstanden, um was es ging. Auszüge sind hier nachlesbar.

Der unabhängige Verwaltungssenat Wien teilt am 2.11.2010 dazu mit: Angehörige mit einem Mindesteinkommen müssen nicht auf das Ihnen zustehende Bestattungrecht verzichten, nur weil sie ein geringes Einkommen haben. Auch bei im Mutterleib oder außerhalb des Mutterleibes als minderjährig verstorbenens Kind hat vorrangig der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen. Wenn Angehörige ein Begräbnis in Auftrag geben (was Vorangig vor der MA 15 ihr Recht = ihre Pflicht ist und die Angehörigen verfügen nachweisbar über ein Einkommen in der Höhe des Mindesteinkommens, so kann der Bestatter direkt mit der MA 40 (dem in Wien zuständigen Sozialamt) verrechnen.

Nach wie vor wird es in den Kliniken vorkommen, das fehlerhaft informiert wird. Dazu der Wiener Patientenanwalt (nachdem es in Verbindung mit der Versorgung des still geborenen Kindes Ruslan zu einer Vielzahl von falschen Auskünften durch Klinikangestellte als auch dem Patientenanwalt selbst kam): "Klinikangestellte sind (ausbildungstechnisch gesehen) ein Ort der Lebenden und nicht der Toten, dem entsprechend sind Klinikangestellte als auch ich persönlich nicht zum Bestattungsrecht ausgebildet!"

Fakt ist: ab Ausstellung des Totenschein (rosa Schein, Ergebnis einer z.B.Klinikintern in der Prosektur/ Pathologie durchgeführten Totenbeschau, erhältlich beim Standesamt) haben die Angehörigen in Wien 5 Werktage Zeit, einen Bestatter Ihrer Wahl aufzusuchen und die Bestattung in Auftrag zu geben.

der letzte Weg deines Kindes von der Klinik zum Grab:

zuerst einmal wird unter schieden zwischen still geboren und außerhalb des Mutterleibes gestorben. Die Klinik hat bei still geborenen Kindern ein Formular (Anzeige eines Todesfalles) und bei außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kindes 2 Formulare auszufüllen (Anzeige einer lebend erfolgten Geburt, Anzeige eines Sterbefalles) auszufüllen und an das für die Klinik zuständige Standesamt zu übermitteln. Nachweisbar (Miraku)kommt es klinikintern immer wieder vor, das die Daten einer lebend erfolgten Geburt und die Todesdaten auf der Anzeige eines Todesfalles stehen, weil Klinikangestellte denken: die Mitarbeiter vom Standesamt können doch die Daten ablesen. Doch darum, was man lesen kann geht es nicht, sondern um das, was man im Standesamt im Original abheften kann. Achten Sie darauf, das ihr Kind in der Klinik richtig dokumentiert wurde - 4 Jahre Rückwirkend kann eine fehlerhafte Dokumentation korrigiert werden.

Der Bestatter geht von den Informationen aus, wie diese ihm gemeldet werden vom Standesamt. Religionsabhängig kann es Unterschiede bei der Verschiedung eines Lebend oder totgeborenen Kindes geben, Bestattungsrechtlich werden still und außerhalb des Mutterleibes verstorbene Kinder im Auftrag der MA 15 nach unterschiedlichen Vorgaben in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt:

still geboren, unter 500 Gramm schwer erfolgt in Wien seit Sept. 2009 die Sammlung in der Feuerhalle Wien Simmering in einem großen Sarg, der mit 20 - 30 Leibesfrüchten (wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht genannt werden) voll ist und kremiert wird. Die Asche wird in einer Urne gesammt und 4 mal im Jahr verabschiedet. Das ganze ist als Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof bekannt.

still geboren und über 500 Gramm schwer sowie außerhalb vom Mutterleib verstorbene Kinder bis zu 110 cm Größe (120 cm = max. Sarggröße) werden im Auftrag der MA 15 in einfache 1/2 Erwachsengräber in der Gruppe 35b am Wiener Zentrahlfriedhof beerdigt.

Die MA 40 kommt für einfache Beerdigungen im Auftrag der MA 15 und - wenn die Rahmenbedigungen stimmen - im Auftrag der Angehörigen für einfache Beerdigungskosten wirtschaftlich auf, siehe http://sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf.

Wenn Angehörige ein Begräbnis ihres verstorbenen Kindes in Auftrag geben, findet ihr verstorbenes Kind nicht am Wiener Zentralfriedhof in der Gruppe 35b ihre letzte Ruhe.

letzte Ruhe: die Mindestruhezeit beträgt in Wien dzt 10 Jahre. Anschließend wird in der Gruppe 35b an der Oberfläche das Grab geräumt und an die gleiche Stelle kommt das - zumindest 10 Jahre später - verstorbene Kind einer anderen Familie.

Zeitgleich verstorbene Zwillige/Mehrlinge werden zusammen in ein Grab gelegt, Geschwister können auf Antrag der Angehörigen in das gleiche Grab. Der Antrag ist Formlos vor dem Begräbnistermin bei der Verwaltung der Wiener Friedhöfe (z.B. bei Tor 2 im Erdgeschoss) zu stellen.

Sie haben noch Fragen, dann schreiben Sie mir: fenia(at)sternenkind.info

 

 

Vergessene Tote - wer trauert mit

Bestattung - Stell dir vor, es ist deine Beerdigung, und niemand geht hin. Das geschieht oft: Wer am Ende seines Lebens ganz allein war, der ist auch allein, wenn er begraben wird. Das ist eine Entwicklung, welche auch in Wien beobachtet werden kann.

Probst lernte, dass Politiker und Beamte in Großstädten ein Verfahren geschaffen haben für Menschen, die niemanden mehr haben, wenn sie am Ende ihres Lebens angekommen sind. Ordnungsbehördliche Bestattung heißt dieses Prozedere in Berlin, Bestattung als Ersatzvornahme in Frankfurt am Main, Bestattung von Amts wegen in München, Armenbegräbnis in Wien = im Auftrag der MA 15 wurde MA 40 finanziert beerdigt ...

Was läuft schief?
Ist das "normal" und "wünschenswert"?
Handelt es sich dabei um vergessene Tote?
Wer trauert mit z.B. mit den Kindern und Angehörigen, welche im Jahr 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 1013, 2014 im Auftrag der MA 15 beerdigt wurden?

Wer bringt diesen Kindern einen Schmuck auf ihr Grab?

bestattungsfreundlich
Kadir Etükoglu
Kadir Etükoglu betreut Beerdigung aller Art und aller Konfessionen. Gemäß dem Islam. Ritus - aber auch neutral oder mit Unterstützung von christl. oder einer anderen Kirche. Bei Bedarf erledige ich auch alle für ein Begräbnis notwendigen Behördenwege inkl. Zuführung zur Totenbeschau. Die Bestattung Etükoglu macht Überführungen: Österreichweit, aber auch in die ganze Welt. Mit dem Flugzeug, aber auch mit dem Auto z.B. nach Ungarn, Serbien, Macedonien, Kosova, Bosnien, Rumenien, Bulgarien, Kroatien, Montienegro, Slovenien und Türkei (Europäische Seite). Als kleinsten Sarg biete ich einen 40 cm Sarg. Kinderbegräbnisse z.B. am islam. Friedhof, 1230 Wien biete ich ab 2100 Euro an.
Pietätswaren
Kleinkindersärge aus Karton
Wir berichten über Kleinkindersärge aus weißem Karton für unsere allerkleinsten Sternenkinder. Diese sind in 5 verschiedenen Größen zu erhalten.
Kleinkindersärge aus Holz
Sarg selbst bemalen
Totenkleidung/ Kleinstkinder
Totenkleidung für Kleinstbabys sind hier zu finden
Asche Verstorbener verstreuen
Pietätlos?
Blumen
Trauerbüchertipps
Weitere Büchertipps und Links zu Selbsthilfegruppen finden Sie nach Themen geordnet unter dem Krankheitsthema: z.B. Anencephalie ist eine angeborene Missbildung, die nicht mit dem Leben vereinbar ist., Abtreibung/ Schwangerschaftsabbruch, Fristenlösung,Fehlgeburt ,Suizid = Selbstmord = Suicide = Final Exit , trauernde Eltern, Strohwitwer - Strohwitwe beherbergt etwas erbauliches, liebes von Herz zu Herz!,verwaiste Väter, verwaiste Geschwister, sterbende Kinder begleiten, Sterbende Begleiten, Sterben Hörbücher, Sterben Audio CD, Trauer Workshops, sterbende Großeltern Kindern nahe bringen, verwaiste Partner, Trauer allgemein, verwaist nach Suizid, sterbende oder verstorbene Mütter, Trauer - wenn Worte fehlen, Totgeburt, pflegende Angehörige, PTSD - Belastungsstörung = Extrem Stress Ereignisse,
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Bestattungs- & Angehörigenfeindlich: Dr. Fiala, Dr. Ruzicka, Bestattung Wien,

Bestattungs- & Angehörigenfreundlich: AKH, Bestatter Kadir Etükoglu,

Kindergräber für Begräbisse im Auftrag der Angehörigen gibt es auf folgenden Friedhöfen: islam. Friedhof in 1230 Wien, röm. kath. Friedhof in Gallneukirchen,

Kostengünstig: einem bestehenden Grab beilegen

verletztes Mutterherz = wenn wichtige Verabschiedungs-, Begräbnis- & Trauerriten fehlen: Martina, Lara, Anne-Marie, Tina, Traurig und befreit zugleich, Posttraumatische Belastungsstörungen = PTBS